Unsere Trauerfälle

Sie finden hier aktuelle Traueranzeigen aus der Region und können den Hinterbliebenen Ihr beileid ausdrücken und eine Kerze für den Verstorbenen anzünden.

Helene Walczok

Die Trauerfeier findet am Samstag, dem04.07.2020, um 14:00 Uhr in der kath. Pfarrkirche Bad Laasphe statt. Die anschließende Beisetzung erfolgt im engsten Familienkreis.

Traueranzeige

Bestattungsinstitut H.Loos in Bad Laasphe: Wir stehen Ihnen zur Seite

Wir beraten Sie zur Bestattungsvorsorge und den vielfältigen, unterschiedlichen Bestattungsarten.

Wir stehen Ihnen im Trauerfall bei der Erledigung der zahlreichen Aufgaben kompetent zur Seite.

Als kleines Dankeschön für Ihr Vertrauen erstellen wir kostenlos für Sie Erinnerungskarten und legen diese zur Trauerfeier aus.

Lernen Sie uns kennen

Umfangreiche Bestattungsleistungen

Das können wir für Sie tun

Persönliche Beratung

Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie bei allen Fragen, sorgt für die Umsetzung Ihrer Wünsche und steht Ihnen bis zum Tag der Beisetzung und darüber hinaus zur Seite.

Leistungen im Trauerfall

Beim Eintreten eines Todesfalles sind Sie plötzlich gezwungen, zahlreiche Entscheidungen zu fällen, auf die Sie höchstwahrscheinlich nicht vorbereitet sind. Wir helfen Ihnen.

Erledigung aller Formalitäten

bei Behörden, Friedhofsverwaltungen, Krankenhäusern, Kirchengemeinden usw.

Beisetzung im In- und Ausland

Es gibt verschiedene Gründe, um seine letzte Ruhestätte nicht in Deutschland, sondern im Ausland zu wählen. Einer Beisetzung im Ausland steht grundsätzlich nichts im Wege. Es bedarf allerdings einiger Organisation.

Überführungen

Für alle Überführungen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg verfügen wir über professionelle Kenntnisse und alle Möglich­keiten, um den reibungs­losen Transport zu gewähr­leisten.

Vorsorge

Damit Bestattungskosten nicht zur Belastung für Ihre Angehörigen werden, rechtzeitig vorsorgen. Mit einer Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten alles regeln.

Grabpflege

Als Kunden- und Serviceorientiertes Bestattungsunternehmen bieten wir auch unsere Hilfe zum Thema Grabpflege an.

Organisation

Wir stehen Ihnen im Trauerfall mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Professionelle und einfühlsame Hilfe im Trauerfall. Wir sind gerne für Sie da

Vorsorge treffen und unbesorgt leben

Es gibt gute Gründe, sich für einen Vorsorgevertrag zu entscheiden:

  • Die finazielle Absicherung der eigenen Beerdigung
  • Sie bestimmen selbst über die gewünschten leistungen, die wir als Bestatter Ihres Vetrauens für Sie erbringen
  • Sie entlasten Ihre Angehörigen und nehmen ihnen viele Entscheidungen ab

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wir haben Ihnen hier Fragen & Antworten zusammengestellt, die im Zusammenhang mit dem Thema Tod, Sterben und Begräbnis oft gestellt werden.
Haben Sie eine andere Frage? Dann freuen wir uns sehr über Ihren Anruf.

Warum muss eine Beerdigung im Sarg stattfinden?

Das Bestattungsgesetz schreibt eine Bestattung in einem Holzsarg vor. Das heißt, der Verstorbene soll in einem Sarg transportiert und bestattet werden (bei einer Abholung wird häufig ein sogenannter "Notsarg" verwendet, bis die Familie den Sarg für die Bestattung ausgesucht hat).

Bis zur Bestattung ist die Aufbewahrung in einem Sarg aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Im Erdreich dann fördert ein Holzsarg die Verwesung des Körpers, da er für ausreichend Sauerstoff sorgt.

Aus religiösen Gründen erlaubt das Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg auch eine Beisetzung ohne Sarg (so zum Beispiel für Angehörige islamischer Glaubensrichtungen). Hier genügt es, den Leichnam in Tücher einzuwickeln. Allerdings muss dieser bis zum Grab in einem Sarg transportiert werden.

Warum ist eine Beerdigung erst nach zwei oder drei Tagen erlaubt?

Gemäß dem Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg dürfen Verstorbene bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit eines Scheintods ausgeschlossen ist. Für ein Abwarten von zwei oder drei Tagen gibt es keine gesetzliche Grundlage, es ist jedoch üblich, dass man drei bis sieben Tage wartet bis zur Beisetzung (die Angehörigen benötigen die Zeit, um alle Freunde und Bekannte zu informieren und eine würdevolle Bestattung zu organisieren).

Der § 37 des Bestattungsgesetzes in Baden-Württemberg regelt, dass Verstorbene innerhalb von 96 Stunden nach Todeseintritt bestattet werden sollen, falls keine Aufbahrung in einer Leichenhalle oder in einem Leichenraum möglich ist. In Reutlingen bietet jeder Friedhof die Möglichkeit der Aufbahrung in einer dafür vorgesehenen Aufbahrungszelle, so dass die 96 Stunden auch überschritten werden dürfen.

Einen anderen Brauch haben die Angehörigen muslimischer Glaubensrichtungen: hier ist es üblich, die Verstorbenen innerhalb der ersten 24 Stunden nach Todeseintritt zu beerdigen. Eine Bestattung innerhalb von 24 Stunden kann wegen Öffnungszeiten der Pathologien und festen Bestattungszeiten der Friedhöfe leider nicht immer gewährleistet werden.

Persönliche Betreuung

Wir garantieren Ihnen, dass wir ihre Wünsche verlässlich und professionel umsetzen.

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Bestattungsvorsorge

Wir arbeiten nicht auf Provisionsbasis sondern mit ihrer Hausbank oder der BT Bestattungstreuhand zusammen.

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Grabpflege

Von der Erstbepflanzung bis zur Ganzjahrespflege sind wir ihr Ansprechpartner.

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Unsere Partner

Ein gesundes Unternehmen braucht starke, verlässliche Partner.