Liselotte Göbel
Die Trauerfeier fand im engsten Familienkreis statt.
TraueranzeigeSie finden hier aktuelle Traueranzeigen aus der Region und können den Hinterbliebenen Ihr beileid ausdrücken und eine Kerze für den Verstorbenen anzünden.
Die Trauerfeier fand im engsten Familienkreis statt.
TraueranzeigeDie Trauerfeier fand im engsten Familienkreis statt.
TraueranzeigeDie Trauerfeier fand im engsten Familienkreis statt.
TraueranzeigeDie Trauerfeier findet am Samstag, dem04.07.2020, um 14:00 Uhr in der kath. Pfarrkirche Bad Laasphe statt. Die anschließende Beisetzung erfolgt im engsten Familienkreis.
TraueranzeigeDie Trauerfeier fand aus gegebenem Anlass im engeren Familienkreis statt.
TraueranzeigeAus gegebenem Anlass fand die Beisetzung im engsten Familienkreis statt.
TraueranzeigeWir beraten Sie zur Bestattungsvorsorge und den vielfältigen, unterschiedlichen Bestattungsarten.
Wir stehen Ihnen im Trauerfall bei der Erledigung der zahlreichen Aufgaben kompetent zur Seite.
Als kleines Dankeschön für Ihr Vertrauen erstellen wir kostenlos für Sie Erinnerungskarten und legen diese zur Trauerfeier aus.
Lernen Sie uns kennenDas können wir für Sie tun
Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie bei allen Fragen, sorgt für die Umsetzung Ihrer Wünsche und steht Ihnen bis zum Tag der Beisetzung und darüber hinaus zur Seite.
Beim Eintreten eines Todesfalles sind Sie plötzlich gezwungen, zahlreiche Entscheidungen zu fällen, auf die Sie höchstwahrscheinlich nicht vorbereitet sind. Wir helfen Ihnen.
bei Behörden, Friedhofsverwaltungen, Krankenhäusern, Kirchengemeinden usw.
Es gibt verschiedene Gründe, um seine letzte Ruhestätte nicht in Deutschland, sondern im Ausland zu wählen. Einer Beisetzung im Ausland steht grundsätzlich nichts im Wege. Es bedarf allerdings einiger Organisation.
Für alle Überführungen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg verfügen wir über professionelle Kenntnisse und alle Möglichkeiten, um den reibungslosen Transport zu gewährleisten.
Damit Bestattungskosten nicht zur Belastung für Ihre Angehörigen werden, rechtzeitig vorsorgen. Mit einer Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten alles regeln.
Als Kunden- und Serviceorientiertes Bestattungsunternehmen bieten wir auch unsere Hilfe zum Thema Grabpflege an.
Wir stehen Ihnen im Trauerfall mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Professionelle und einfühlsame Hilfe im Trauerfall. Wir sind gerne für Sie da
Wir haben Ihnen hier Fragen & Antworten zusammengestellt, die im Zusammenhang mit dem Thema Tod, Sterben und Begräbnis oft gestellt werden.
Haben Sie eine andere Frage? Dann freuen wir uns sehr über Ihren Anruf.
Das Bestattungsgesetz schreibt eine Bestattung in einem Holzsarg vor. Das heißt, der Verstorbene soll in einem Sarg transportiert und bestattet werden (bei einer Abholung wird häufig ein sogenannter "Notsarg" verwendet, bis die Familie den Sarg für die Bestattung ausgesucht hat).
Bis zur Bestattung ist die Aufbewahrung in einem Sarg aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Im Erdreich dann fördert ein Holzsarg die Verwesung des Körpers, da er für ausreichend Sauerstoff sorgt.
Aus religiösen Gründen erlaubt das Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg auch eine Beisetzung ohne Sarg (so zum Beispiel für Angehörige islamischer Glaubensrichtungen). Hier genügt es, den Leichnam in Tücher einzuwickeln. Allerdings muss dieser bis zum Grab in einem Sarg transportiert werden.
Gemäß dem Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg dürfen Verstorbene bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit eines Scheintods ausgeschlossen ist. Für ein Abwarten von zwei oder drei Tagen gibt es keine gesetzliche Grundlage, es ist jedoch üblich, dass man drei bis sieben Tage wartet bis zur Beisetzung (die Angehörigen benötigen die Zeit, um alle Freunde und Bekannte zu informieren und eine würdevolle Bestattung zu organisieren).
Der § 37 des Bestattungsgesetzes in Baden-Württemberg regelt, dass Verstorbene innerhalb von 96 Stunden nach Todeseintritt bestattet werden sollen, falls keine Aufbahrung in einer Leichenhalle oder in einem Leichenraum möglich ist. In Reutlingen bietet jeder Friedhof die Möglichkeit der Aufbahrung in einer dafür vorgesehenen Aufbahrungszelle, so dass die 96 Stunden auch überschritten werden dürfen.
Einen anderen Brauch haben die Angehörigen muslimischer Glaubensrichtungen: hier ist es üblich, die Verstorbenen innerhalb der ersten 24 Stunden nach Todeseintritt zu beerdigen. Eine Bestattung innerhalb von 24 Stunden kann wegen Öffnungszeiten der Pathologien und festen Bestattungszeiten der Friedhöfe leider nicht immer gewährleistet werden.
Wir garantieren Ihnen, dass wir ihre Wünsche verlässlich und professionel umsetzen.
mehr InformationenWir arbeiten nicht auf Provisionsbasis sondern mit ihrer Hausbank oder der BT Bestattungstreuhand zusammen.
mehr InformationenVon der Erstbepflanzung bis zur Ganzjahrespflege sind wir ihr Ansprechpartner.
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