Was benötigen wir im Trauerfall von Ihnen?
Verstirbt ein Mensch zuhause, muss zunächst ein Arzt verständigt werden. Dieser stellt eine Todesbescheinigung aus. Ist Ihr Hausarzt nicht erreichbar, können Sie unter Tel.: 112 einen Notarzt verständigen.
Was, wenn ein fremder Arzt kommt?
Gerade an Wochenenden kommt es häufig vor, dass Sie den eintreffenden Notarzt nicht kennen. Dieser wird unter Umständen, sollte er den Verstorbenen nicht kennen, die Polizei verständigen. Dieses Vorgehen ist normal.
Was tun, wenn die Polizei kommt?
Wie erwähnt, ist diese Vorgehensweise bei Unkenntnis über den Verstorbenen allgemein üblich. Teilen Sie jedoch der Polizei unmittelbar beim Eintreffen mit, welchen Bestatter Sie wünschen. Dies ist wichtig, weil sonst die Polizei selbst einen Bestatter beauftragt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Beantragen der Sterbeurkunden beim Standesamt, welche zur Abmeldung von Rente, Versicherungen und verschiedenen Verträgen notwendig sind, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Todesbescheinigung (ausgestellt vom behandelden Arzt oder im Krankenhaus)
- bei Ehepartner die Heiratsurkunde
- bei eingetragener Lebenspartnerschaft: die Urkunde zur Eintragung
- bei verwitweten Verstorbenen: Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners
- geschiedenen Verstorbenen die Scheidungspapiere
Am besten ist ein vollständig geführtes Stammbuch. Dies erleichter auch dem Standesamt die Arbeit. Sollten Dokumente fehlen, helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Neubeantragung weiter und übernehmen diese Aufgabe für Sie.
Grabplatz schon vorhanden?
Ist ein Grabplatz bereits vorhanden, benötigen wir einen Grabbrief (z.B. Friedwald-Vertrag). Bei Gemeinden reicht meist der Name der verstorbenen Person oder der bereits im Grab beigesetzten Person/en.